
Einführung eines Punktesystems zur Vergabe von mietgünstigem Wohnraum der WOBA
28. Oktober 2019
Beschlussantrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Für die Vergabe von Wohnraum im günstigen Mietsektor soll zur Klassifizierung der Bedürftigkeit von Wohnungssuchenden in Oranienburg von der Verwaltung der WOBA ein Punktesystem genutzt werden. Dieses ist durch die Mitglieder der SVV in den entsprechenden Ausschüssen und/oder Arbeitsgruppen gemeinsam zu erarbeiten.
Begründung/Sachdarstellung:
Die Wohnungsbaugesellschaft mbH Oranienburg (WOBA) ist ein kommunales Unternehmen. Als solches sollte sie zukünftig ihren Wohnraum im günstigen Mietsektor entsprechend der Bedürftigkeit von Mietinteressenten vergeben. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt bezüglich bezahlbaren Wohnraums in unserer Stadt wird durch die realen und perspektivisch massiven Zuzugswünsche von Menschen immer prekärer. Da unsere Stadt mit der zunehmenden Nachfrage nicht mehr standhalten kann und die Situation sich in naher Zukunft noch signifikant verschärfen wird, ist solch eine Maßnahme aus unserer Sicht kurzfristig, aber erst Recht mittel- und langfristig zum Wohle der alteingesessenen Bevölkerung unabdingbar.
Wir als AfD-Fraktion sind der Ansicht, dass unsere langjährig einheimische Oranienburger Bevölkerung, von der wir gewählt wurden und der wir als Mitglieder der SVV besonders verpflichtet sind, vorrangig mit günstigem kommunalen Wohnraum versorgt werden sollte, wenn der Bedarf dafür nachgewiesen wird. Dies betrifft insbesondere Studenten, Lehrlinge, Menschen mit geringem Einkommen und Hilfeempfänger.
Uns würde es mehr als Erstaunen, wenn dieses Thema nicht kontroverse Ansichten hervorrufen würde.
Da wir als AfD-Fraktion keinen Alleinstellungsanspruch auf die Erarbeitung dieses Punktesystems haben, sollte dieses nach der grundsätzlichen Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder der SVV gemeinsam erarbeitet werden. Dabei kann dann jede Fraktion ihre individuellen Vorschläge einfließen lassen.
Aus unserer Sicht ist dabei insbesondere die Länge des wohnhaftmäßigen Aufenthaltes der Wohnungssuchenden mit entsprechendem Bedürftigkeitsnachweis in Oranienburg zu berücksichtigen.
Solche Punktesysteme stellen keine Benachteiligung anderer Bürger dar, sondern regeln lediglich die Dringlichkeitsvergabe innerhalb der Ortschaft.
Auch auf anderen Gebieten sind solche Punktesysteme durchaus gängige Praxis, wie zum Beispiel bei betriebsbedingten Entlassungen von Mitarbeitern in Firmen.
Der Antrag wurde A B G E L E H N T !
