AfD Oranienburg
Anfrage

Anfrage zur hauptamtlichen & freiwilligen Feuerwehr

10. Juli 2019

Anfrage an der Bürgermeister

 

* zur Einsatzauslastung und personellen Ausstattung der Kräfte der hauptamtlichen & freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oranienburg,

* zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und Vergütung von Mehrarbeit in diesem Bereich und

* zum Verständnis der Fürsorgepflicht der Vorgesetzten und Verantwortlichen der Stadt Oranienburg gegenüber ihren unterstellten Beamten und Mitarbeitern.

 

Es wird gebeten bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen auch die tatsächliche Bedeutung des Mottos/Slogans der Stadt Oranienburg

„Oranienburg ist anders – wir sind immer für sie da“ für die Verantwortlichen der Stadtverwaltung aufzuzeigen.

 

1. Wie hat sich der Stellenplan der hauptamtlichen Kräfte der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oranienburg seit 2007 entwickelt?

 

2. Wie hat sich die geleistete Mehrarbeit dieser Beamten der Stadt Oranienburg seit 2007 entwickelt (bitte jährlich aufgeschlüsselt)?

 

3. In welcher Form erfolgte die Abgeltung der geleisteten Mehrarbeit seit 2007 (bitte jährliche Angaben zu Anzahl der Stunden durch Freizeitausgleich / Geldentschädigung / keine Entschädigung)?

 

4. Wie wurde / ist sichergestellt, dass bei der Abrechnung der Dienst-/ Schichtpläne die konkret erbrachte Arbeitszeit monatlich berechnet und Mehrarbeit kumulativ erfasst wird?

 

5. Wie ausgeprägt sind die Rechtskenntnisse der Verantwortlichen der Stadt Oranienburg, wenn sie ernsthaft davon ausgehen, dass mit der Erklärung zur Erhöhung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 56 Std. pro Woche eine Vergütungspflicht für darin enthaltene Mehrarbeit entfällt?

 

6. Wie hoch ist die Summe, die die Stadt Oranienburg durch die Verjährung von Ansprüchen ihrer Feuerwehrleute auf finanziellen Ausgleich der geleisteten Mehrarbeit seit 2007 „eingespart“ hat?

 

7. Welche Maßnahmen wurden durch die Stadt Oranienburg als Dienstherr seit 2007 ergriffen, um im Rahmen der Fürsorgepflicht geleistete Mehrarbeit unmittelbar durch Freizeitausgleich sicherzustellen bzw., sollte dies nicht möglich sein, finanziell auszugleichen?

 

8. Unter Beachtung nachfolgender Kommentierung zum Beamtenrecht wird gebeten darzustellen, wie es zu einer Verjährung der Ansprüche der Beamten kommen konnte.

 

Ist vom Beamten ein schriftlicher Antrag zu stellen, wurde dieser aber nur mündlich vorgetragen, so darf der Dienstherr diesen Antrag nicht ablehnen, ohne vorher den Beamten auf das Schriftformerfordernis hingewiesen zu haben. Man wird sogar davon ausgehen dürfen, dass über den Antrag des Beamten in Eilfällen eine Niederschrift anzufertigen ist, die der Beamte nur mehr zu unterzeichnen braucht, damit dem Schriftformerfordernis Genüge getan ist.

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