
Antrag auf Prüfung von Verkauf von städt. Grundstücken
11. Mai 2026
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Beschluss vom 17.07.2017 Beschluss-Nr. 0284/17/17 wird aufgehoben.
Die Verwaltung wird stattdessen dazu beauftragt, die im Eigentum der Stadt Oranienburg befindlichen Grundstücke daraufhin zu prüfen, welche Flächen für eine Veräußerung geeignet sind. Dabei sind insbesondere Grundstücke zu berücksichtigen, die für die Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht benötigt werden.
Geeignete Grundstücke sollen im Rahmen transparenter Verfahren veräußert werden, wobei neben dem Kaufpreis insbesondere die Qualität des Nutzungskonzeptes zu berücksichtigen ist. Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Veräußerung zum Verkehrswert, sind einzuhalten. Die Verwaltung berichtet der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse der Prüfung und unterbreitet Vorschläge für das weitere Vorgehen.
Begründung
Primäres Ziel des Verkaufes ist einen Beitrag zu leisten für die Daseinsvorsorge, Verbesserung des Allgemeinwohls der Einwohner, zur städtebaulichen Entwicklung und zur Ermöglichung von zusätzlichem Gewerbe.
Seit dem Beschluss 0284/17/17 sind viele Jahre vergangen und die finanzielle Situation und die äußeren Umstände haben sich massiv verändert.
Die Stadt Oranienburg steht vor finanziellen Herausforderungen und zugleich vor wichtigen Aufgaben in der Stadtentwicklung, Sicherheit und der Daseinsvorsorge. Gleichzeitig befinden sich Grundstücke im Eigentum der Stadt, die derzeit keine aktive Nutzung erfahren und ggf. sogar laufende Kosten verursachen. Durch eine gezielte und strategische Prüfung kann
identifiziert werden, welche Flächen für eine Entwicklung durch Dritte geeignet sind, beispielsweise für medizinische Versorgung (bspw. Facharztzentren) Pflegeangebote oder Wohnnutzungen. Der Erwerb von Grundstücken ist nicht selten eine notwendige Sicherheit für Investoren, die somit eine Grundvoraussetzung zur tatsächlichen Umsetzung darstellt.
Nach erfolgreicher Prüfung eröffnet der Verkauf geeigneter Grundstücke die Möglichkeit, private Investoren zu aktivieren, Investitionen in (soziale) Infrastruktur zu ermöglichen und zugleich den städtischen Haushalt zu entlasten.
Eine Nutzung der Flächen mit einem besonderen, jedoch nicht ausschließlichen Fokus auf gewerbliche Nutzungen kann zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie zur Generierung zusätzlicher Gewerbesteuereinnahmen beitragen. Damit lassen sich mittelfristig Mehreinnahmen erzielen und langfristig stabile finanzielle Grundlagen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts schaffen.
Ziel ist ausdrücklich keine pauschale Veräußerung, sondern eine verantwortungsvolle Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses sowie der Belange der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Oranienburg.
Die Verwaltung empfahl 2017 zukünftig diese Möglichkeit der Umwandlung von Erbbaurechtsverträgen in Kaufverträge nicht mehr einzuräumen.
Dieser Vorschlag wurde von der SVV angenommen. Mit dem neuen Beschluss vom 17.07.2017 Beschluss Nr. 0284/17/17, wurden die Beschlüsse vom 27.06.2011 (Beschluss-Nr 0330/19/11) und dem Grundsatzbeschluss vom 13.12.2010 (Beschluss-Nr. 0270/16/10) aufgehoben
Mit Beschluss-Nr. 0284/17/17 wurde somit neu festgelegt, dass zum 01.01.2018 städtische Grundstücke nur noch per Erbbaurecht vergeben werden und kein Kauf mehr möglich sein würde.
Der Antrag wurde A B G E L E H N T !
