
Anfrage zu Kosten des Klageverfahrens Radke vs. Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
05. Juli 2024
Am 11. Dezember wurde unser Fraktionsmitglied, Herr Joachim Radke vom damaligen Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Dirk Blettermann, während einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung des Sitzungssaales verwiesen.
Im verwaltungsrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam
Radke ./. Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Oranienburg
AZ: VG 1 K 1280/24
gab der Beklagte mit Datum 02.07.2024 folgende Erklärung ab:
„1. Die im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2023 ausgesprochene Saalverweisung war rechtswidrig.“
Unter Punkt 3 seiner Erklärung verpflichtet sich der Beklagte, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Daraus ergeben sich folgende Fragen.
- Welcher finanzielle Schaden ist den Steuerzahlern durch das des Amtes unwürdige undemokratische Verhalten des ehemaligen Vorsitzenden der SVV Oranienburg, Herrn Dirk Blettermann, entstanden?
- Wie stellt der Bürgermeister zukünftig sicher, dass der oder die Vorsitzende der SVV Oranienburg entsprechend der Geschäftsordnung und nicht aus Willkür handelt?
